🌐Asbest-Infocenter


⚙️ Asbest-Beprobung an Rhein & Ruhr: Sicherheit vor dem Umbau

Das Wort „Asbest“ löst oft Unbehagen aus. 

Doch Angst ist ein schlechter Ratgeber bei einer Sanierung. Unser Ziel als unabhängiger Experte und alteingesessener Handwerksbetrieb ist es, Ihnen die Sorgen zu nehmen und sie durch absolute Gewissheit zu ersetzen.

Ein asbesthaltiger Wandputz, Spachtelmasse oder Fliesenkleber (PSF) macht im ruhenden Zustand niemanden krank.

Die Gefahr droht erst bei der Bearbeitung:
Wer unvorbereitet bohrt, schleift oder stemmt, setzt schlagartig Millionen mikroskopisch kleiner, lungengängiger Fasern frei.

Dies führt nicht nur zu gesundheitlichen Risiken, sondern auch zu behördlichen Baustopps und unvorhersehbaren Mehrkosten. Wer seinen Baubestand genau kennt, plant sicher und schützt seine Familie oder Mieter.

Als sachkundiger und vollkommen neutraler Betrieb für die Asbesterkundung sind wir an Rhein und Ruhr – von Duisburg über Oberhausen und Mülheim bis nach Moers oder Richtung Wesel – schnell, flexibel und ohne lange Anfahrtswege für Sie vor Ort.

 


 

🛡️ Das Borges-Versprechen: Unsere Borges-Neutralitäts-Garantie

Wir beproben  -  Wir dokumentieren  -  Wir sanieren nicht.

Warum ist das Ihr größter Vorteil? 

Viele Anbieter verdienen ihr Geld mit der anschließenden, extrem teuren Asbestsanierung. Wir nicht. Unsere Borges-Neutralitäts-Garantie ist unser felsenfestes Wort an Sie für echte Objektivität:

  • Keine versteckten Interessen: Wir bauschen Funde nicht künstlich auf, um teure Folgeaufträge für Sanierungen zu generieren.

  • Konsequente Unabhängigkeit: Sollten wir Asbest finden, führen wir die Sanierungsarbeiten bewusst nicht selbst aus.

  • Maximale Sicherheit: Sie erhalten einen absolut neutralen, rechtssicheren Untersuchungsbericht über den Zustand Ihrer Bauteile.

  • Starker Rückhalt: Unser Befund hält Ihnen gegenüber Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften bei der Planung den Rücken frei.


 

⚠️ Die rechtliche Lage: Warum der „Blindflug" im Altbau riskant ist

Die aktuelle Gesetzgebung untersagt unvorbereitetes Arbeiten im Baubestand, um Handwerker und Bewohner vor unbemerkten Gefahren zu schützen.

  • Die gesetzliche Mitwirkungspflicht (§ 5a GefStoffV): Nach der Neufassung der Gefahrstoffverordnung liegt die Pflicht zur Informationsbeschaffung ausdrücklich beim Veranlasser – also bei Ihnen als privatem Bauherren, Vermieter oder Eigentümer. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für private Haushalte. Wer bei Immobilien mit einem Baujahr vor dem 31. Oktober 1993 stauberzeugende Arbeiten ausführt oder beauftragt, ist zur vorherigen Erkundung verpflichtet.
  • Das Verbot für Handwerker: Liegen vor Arbeitsbeginn keine verlässlichen Informationen über den Untergrund vor, gilt rechtlich ein allgemeiner Asbest-Generalverdacht. Das hat drastische Konsequenzen für Ihr Projekt: Seriöse Handwerksbetriebe dürfen die Arbeiten an Ihrer Immobilie ohne vorherige Erkundung aufgrund der strengen Arbeitsschutzgesetze gar nicht mehr aufnehmen.
  • Das Risiko beim Tapetenabriss: Beim Abkratzen, Perforieren oder Einweichen von alten Raufasertapeten wird fast immer auch die darunterliegende Spachtelmasse oder der Wandputz beschädigt. In Gebäuden vor 1993 wurde Asbest sehr häufig unsichtbar in genau diesen Schichten verarbeitet.



 🛑 Die „Ich mach das schnell selbst“-Falle (§ 11 Abs. 7 GefStoffV)

Aus Angst vor dem Aufwand sagen manche Eigentümer: „Wenn der Handwerker nicht ohne Prüfung ran darf, dann reiße ich die Tapeten ab oder übernehme das Wandschleifen eben schnell selbst!“
Hier droht eine immense Haftungs- und Kostenfalle, denn das Gefahrstoffrecht macht vor privaten Haustüren nicht halt:

  • Gleiche harte Auflagen: Der Gesetzgeber befreit Sie im privaten Bereich zwar von der behördlichen Meldepflicht und dem Sachkundenachweis. Aber: Der Gesetztext (§ 11 Abs. 7 GefStoffV) verpflichtet private Haushalte dazu, beim Selbermachen exakt die gleichen Schutz- und Staubminimierungsgebote einzuhalten wie ein Meisterbetrieb.
  • Unsichtbare Faserausbreitung: Ohne professionelle Abschottung und zertifizierte Spezialausrüstung kontaminieren Sie beim Schleifen im Handumdrehen die gesamte Raumluft Ihrer Familie oder das Treppenhaus der Nachbarn.
  • Endstation am Wertstoffhof: Wer ungeprüften Putz oder alte Tapetenreste lose zur Deponie im Revier bringt, läuft in eine Sackgasse. Erkennt das Personal den Altbau-Verdacht, greift ein striktes Rückgabeverbot wegen Verschleppungsgefahr. Der Schutt wird einbehalten und muss vor Ort auf Ihre Kosten als teurer gefährlicher Sonderabfall verpackt werden. Zusätzlich drohen empfindliche Bußgelder der Umweltbehörden wegen illegalen Transports ungekennzeichneter Gefahrstoffe.


 

🔬 Unser Schutz für Ihr Projekt: Das emissionsarme BT 31-Verfahren

Bei unserer professionellen Probenahme gehen wir kein Risiko ein – und wir bringen dafür gar keinen Staubsauger mit auf Ihre Baustelle. Warum? Weil ein Sauger immer einen Luftstrom erzeugt, der gefährliche Fasern aufwirbeln könnte.Stattdessen nutzen wir das behördlich anerkannte, emissionsarme BT 31-Stanzverfahren.

  • Sichere Schleuse: Wir kleben einen geschlossenen Sicherheits-Kunststoffbeutel direkt auf die Wand. Die Materialentnahme erfolgt vollkommen staubfrei im feuchten Zustand direkt innerhalb dieser abgeschlossenen Schleuse.
  • Sofortige Versiegelung: Nach der Probenahme wird die Stelle sofort mit einem Restfaserbindemittel versiegelt. Es gelangt nachweislich keine einzige Faser in Ihre Raumluft.
  • Im bewohnten Zustand möglich: Dank dieses zertifizierten Verfahrens können wir die Beprobung direkt im bewohnten Bestand durchführen. Ein Auszug der Familie oder teure Absperrmaßnahmen für die Mieter sind nicht notwendig.


 

💛 Warum die Wohnungswirtschaft & private Eigentümer uns vertrauen

Wir führen qualifizierte Material-Beprobungen nach dem aktuellen Standard VDI 6202 Blatt 3 durch – fachgerecht, präzise und zu 100% unabhängig.

  • Professionelle Laboranalytik nach VDI 3866: Da Standard-Schnelltests asbesthaltige Putze auf der Spurenebene unter 1% schlichtweg übersehen, setzen wir auf ein erweitertes Verfahren im Fachlabor. Die genommenen Proben werden vor der Rasterelektronenmikroskopie (REM) einer chemischen Säurebehandlung und Veraschung unterzogen. Nur so wird die Materialmatrix vollständig aufgelöst, um die Fasern zweifelsfrei nachzuweisen.
  • Dreifach zertifizierte Sachkunde nach TRGS 519 (Anlage 4): In unserem Betrieb sichern gleich drei Profis Ihren Bestand ab: Neben Thorsten und Christoph Borges besitzt auch unser 26-jährige Geselle die offizielle Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519. Das bedeutet für Sie geballte Expertise, maximale Flexibilität und schnelle Termine vor Ort.

 

🧡 Gemeinsam für ein sicheres Zuhause. 

Wir sind Maler aus Leidenschaft und Experten aus Verantwortung. Mit der Fachkompetenz aus drei Generationen sorgen wir dafür, dass Ihre Sanierung auf einem sicheren Fundament steht – für Sie, Ihre Familie und Ihre Mieter.

📞 Bevor der erste Hammer fällt – sprechen Sie mit uns!

Wir bieten privaten Eigentümern und Bauherren eine unkomplizierte Fachberatung direkt vor Ort, eine saubere Probenahme sowie einen absolut neutralen Laborbericht für Ihre Sicherheit.

Malerbetrieb Borges · Wittenberger Straße 58 · 47167 Duisburg
☎️ Telefon: 0203 - 59 36 43  ✉️ E-Mail: info@maler-borges.de