🌐Asbest-Infocenter
⚙️ Asbest-Beprobung an Rhein & Ruhr: Sicherheit vor dem Umbau
Das Wort „Asbest“ löst oft Unbehagen aus.
Doch Angst ist ein schlechter Ratgeber bei einer Sanierung. Unser Ziel als unabhängiger Experte und alteingesessener Handwerksbetrieb ist es, Ihnen die Sorgen zu nehmen und sie durch absolute Gewissheit zu ersetzen.
Ein asbesthaltiger Wandputz, Spachtelmasse oder Fliesenkleber (PSF) macht im ruhenden Zustand niemanden krank.
Die Gefahr droht erst bei der Bearbeitung:
Wer unvorbereitet bohrt, schleift oder stemmt, setzt
schlagartig Millionen mikroskopisch kleiner, lungengängiger Fasern frei.
Dies führt nicht nur zu gesundheitlichen Risiken, sondern auch zu behördlichen Baustopps und unvorhersehbaren Mehrkosten. Wer seinen Baubestand genau kennt, plant sicher und schützt seine Familie oder Mieter.
Als sachkundiger und vollkommen neutraler Betrieb für die Asbesterkundung sind wir an Rhein und Ruhr – von Duisburg über Oberhausen und Mülheim bis nach Moers oder Richtung Wesel – schnell, flexibel und ohne lange Anfahrtswege für Sie vor Ort.
🛡️ Das Borges-Versprechen: Unsere Borges-Neutralitäts-Garantie
Wir beproben - Wir dokumentieren - Wir sanieren nicht.
Warum ist das Ihr größter Vorteil?
Viele Anbieter verdienen ihr Geld mit der anschließenden, extrem teuren Asbestsanierung. Wir nicht. Unsere Borges-Neutralitäts-Garantie ist unser felsenfestes Wort an Sie für echte Objektivität:
- Keine
versteckten Interessen: Wir bauschen Funde nicht künstlich auf, um teure
Folgeaufträge für Sanierungen zu generieren.
- Konsequente
Unabhängigkeit: Sollten
wir Asbest finden, führen wir die Sanierungsarbeiten bewusst nicht selbst aus.
- Maximale
Sicherheit: Sie
erhalten einen absolut neutralen, rechtssicheren Untersuchungsbericht über den
Zustand Ihrer Bauteile.
- Starker
Rückhalt: Unser
Befund hält Ihnen gegenüber Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften
bei der Planung den Rücken frei.
⚠️ Die rechtliche Lage: Warum der „Blindflug" im Altbau riskant ist
Die aktuelle Gesetzgebung untersagt unvorbereitetes Arbeiten im Baubestand, um Handwerker und Bewohner vor unbemerkten Gefahren zu schützen.
- Die
gesetzliche Mitwirkungspflicht (§ 5a GefStoffV): Nach der
Neufassung der Gefahrstoffverordnung liegt die Pflicht zur
Informationsbeschaffung ausdrücklich beim Veranlasser – also bei Ihnen als
privatem Bauherren, Vermieter oder Eigentümer. Diese Regelung gilt ausdrücklich
auch für private Haushalte. Wer bei Immobilien mit einem Baujahr vor dem 31.
Oktober 1993 stauberzeugende Arbeiten ausführt oder beauftragt, ist zur
vorherigen Erkundung verpflichtet.
- Das
Verbot für Handwerker: Liegen vor Arbeitsbeginn keine verlässlichen
Informationen über den Untergrund vor, gilt rechtlich ein allgemeiner
Asbest-Generalverdacht. Das hat drastische Konsequenzen für Ihr Projekt:
Seriöse Handwerksbetriebe dürfen die Arbeiten an Ihrer Immobilie ohne vorherige
Erkundung aufgrund der strengen Arbeitsschutzgesetze gar nicht mehr aufnehmen.
- Das
Risiko beim Tapetenabriss: Beim Abkratzen, Perforieren oder Einweichen von alten
Raufasertapeten wird fast immer auch die darunterliegende Spachtelmasse oder
der Wandputz beschädigt. In Gebäuden vor 1993 wurde Asbest sehr häufig
unsichtbar in genau diesen Schichten verarbeitet.
🛑 Die „Ich mach das schnell selbst“-Falle (§ 11 Abs. 7 GefStoffV)
Aus Angst vor dem Aufwand sagen manche Eigentümer: „Wenn
der Handwerker nicht ohne Prüfung ran darf, dann reiße ich die Tapeten ab oder übernehme
das Wandschleifen eben schnell selbst!“
Hier droht eine immense Haftungs- und Kostenfalle, denn das
Gefahrstoffrecht macht vor privaten Haustüren nicht halt:
- Gleiche
harte Auflagen: Der Gesetzgeber befreit Sie im privaten Bereich zwar
von der behördlichen Meldepflicht und dem Sachkundenachweis. Aber:
Der Gesetztext (§ 11 Abs. 7 GefStoffV) verpflichtet private Haushalte
dazu, beim Selbermachen exakt die gleichen Schutz- und
Staubminimierungsgebote einzuhalten wie ein Meisterbetrieb.
- Unsichtbare
Faserausbreitung: Ohne professionelle Abschottung und zertifizierte
Spezialausrüstung kontaminieren Sie beim Schleifen im Handumdrehen die
gesamte Raumluft Ihrer Familie oder das Treppenhaus der Nachbarn.
- Endstation
am Wertstoffhof: Wer ungeprüften Putz oder alte Tapetenreste lose zur
Deponie im Revier bringt, läuft in eine Sackgasse. Erkennt das Personal
den Altbau-Verdacht, greift ein striktes Rückgabeverbot wegen
Verschleppungsgefahr. Der Schutt wird einbehalten und muss vor Ort auf
Ihre Kosten als teurer gefährlicher Sonderabfall verpackt werden.
Zusätzlich drohen empfindliche Bußgelder der Umweltbehörden wegen
illegalen Transports ungekennzeichneter Gefahrstoffe.
🔬 Unser Schutz für Ihr Projekt: Das emissionsarme BT 31-Verfahren
Bei unserer professionellen Probenahme gehen wir kein Risiko ein – und wir bringen dafür gar keinen Staubsauger mit auf Ihre Baustelle. Warum? Weil ein Sauger immer einen Luftstrom erzeugt, der gefährliche Fasern aufwirbeln könnte.Stattdessen nutzen wir das behördlich anerkannte, emissionsarme BT 31-Stanzverfahren.
- Sichere
Schleuse: Wir
kleben einen geschlossenen Sicherheits-Kunststoffbeutel direkt auf die Wand.
Die Materialentnahme erfolgt vollkommen staubfrei im feuchten Zustand direkt
innerhalb dieser abgeschlossenen Schleuse.
- Sofortige
Versiegelung: Nach
der Probenahme wird die Stelle sofort mit einem Restfaserbindemittel
versiegelt. Es gelangt nachweislich keine einzige Faser in Ihre Raumluft.
- Im
bewohnten Zustand möglich: Dank dieses zertifizierten Verfahrens können wir die
Beprobung direkt im bewohnten Bestand durchführen. Ein Auszug der Familie oder
teure Absperrmaßnahmen für die Mieter sind nicht notwendig.
💛 Warum die Wohnungswirtschaft & private Eigentümer uns vertrauen
Wir führen qualifizierte Material-Beprobungen nach dem aktuellen Standard VDI 6202 Blatt 3 durch – fachgerecht, präzise und zu 100% unabhängig.
- Professionelle
Laboranalytik nach VDI 3866: Da Standard-Schnelltests asbesthaltige
Putze auf der Spurenebene unter 1% schlichtweg übersehen, setzen wir auf ein
erweitertes Verfahren im Fachlabor. Die genommenen Proben werden vor der
Rasterelektronenmikroskopie (REM) einer chemischen Säurebehandlung und
Veraschung unterzogen. Nur so wird die Materialmatrix vollständig aufgelöst, um
die Fasern zweifelsfrei nachzuweisen.
- Dreifach
zertifizierte Sachkunde nach TRGS 519 (Anlage 4): In unserem
Betrieb sichern gleich drei Profis Ihren Bestand ab: Neben Thorsten und
Christoph Borges besitzt auch unser 26-jährige Geselle die offizielle Sachkunde
nach Anlage 4 der TRGS 519. Das bedeutet für Sie geballte Expertise, maximale
Flexibilität und schnelle Termine vor Ort.