📝 Ihre Fragen – Unsere klaren Antworten 

🎹 FAQ-Bereich: Malerarbeiten & Modernisierung

FĂŒhren Sie neben der Asbest-Erkundung auch noch regulĂ€re Malerarbeiten durch?

Antwort:      Ja, absolut!  

- Wir sind und bleiben im Herzen ein Malerbetrieb

Die Asbest-Erkundung ist unsere fachliche Erweiterung, um genau diese klassischen Malerarbeiten, den Trockenbau und die Raumgestaltung im Altbestand fĂŒr Sie, Ihre Familie und die Handwerker rechtssicher und gesundheitlich unbedenklicher auszufĂŒhren.


Welche Materialien verwenden Sie fĂŒr Allergiker oder sensible Bereiche wie KindergĂ€rten?

Antwort: In sensiblen Bereichen sowie auf Wunsch im privaten Wohnraum setzen wir konsequent auf emissionsfreie, lösemittel- und weichmacherfreie Materialien (ELF-QualitĂ€t) sowie auf hochatmungsaktive Silikatfarben, die Schimmelpilzen auf natĂŒrliche Weise den NĂ€hrboden entziehen. 

Bei akutem Schimmelbefall setzen wir im System gerne ProFungitÂź ein, womit wir exzellente Erfahrungen gesammelt haben. 

Uns ist dabei wichtig: Wir behandeln nicht nur oberflĂ€chlich die Symptome. FĂŒr einen dauerhaften Erfolg sollte die eigentliche Ursache der Schimmelbildung fachgerecht ermittelt und beseitigt werden.

 

Können Sie auch Denkmalschutz-Auflagen in historischen Zechensiedlungen erfĂŒllen?

Antwort: Ja. Durch unsere jahrzehntelang erprobte Erfahrung in der Region und die Arbeit in Siedlungen wie Dinslaken-Lohberg, Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn oder Duisburg-Wehofen kennen wir die Vorgaben der Denkmalschutzbehörden genau und stimmen Materialien sowie Farbtonkarten exakt darauf ab.

 

 



đŸ›Ąïž FAQ-Bereich: Asbest-Erkundung & Rechtssicherheit

 

Muss ich mein Haus auch untersuchen lassen, wenn ich nur tapezieren oder streichen will?

Antwort: Sobald bei GebĂ€uden mit einem Baujahr vor dem 31.10.1993 stauberzeugende Arbeiten stattfinden, bei denen die unter der Tapete liegende substanzielle Schicht (Putz, Spachtelmasse) angegriffen, geschliffen oder abgekratzt wird, greift die gesetzliche Erkundungspflicht nach der Gefahrstoffverordnung (§ 5a GefStoffV). 

Ein reines Überstreichen einer intakten, bestehenden OberflĂ€che erfordert in der Regel keine Erkundung.

 

Warum darf mein regulÀrer Handwerker die Probenahme nicht einfach selbst machen?

Antwort: Eine rechtssichere Probenahme erfordert eine zertifizierte Sachkunde (z. B. nach TRGS 519 oder VDI 6202). 

Zudem dĂŒrfen Probenahmen im bewohnten Bestand nur mit behördlich anerkannten, emissionsarmen Verfahren durchgefĂŒhrt werden, um eine Faserfreisetzung im Raum konsequent zu verhindern. 

Unqualifizierte Probenahmen können zu einer akuten Kontamination der RĂ€ume fĂŒhren.

 

Gilt der Nachweis der Asbestfreiheit dauerhaft und reicht dafĂŒr ein Internet-Selbsttest?

Antwort: Ja, ein professioneller Nachweis der Asbestfreiheit gilt dauerhaft und lebenslang fĂŒr die geprĂŒften Bauteile. 

Er sichert den Wert Ihrer Immobilie und dient bei jedem spÀteren Umbau oder Verkauf als rechtssicheres Dokument.

🚹 Wichtig: GĂŒnstige Internet-Selbsttests zum Selberabkratzen sind vor Behörden, Handwerkern und Entsorgern nicht rechtssicher und ungĂŒltig. 

Es fehlt der Nachweis ĂŒber die fachgerechte Probenahme vor Ort. Zudem sind einfache Heim-Tests oft zu ungenau und ĂŒbersehen gefĂ€hrliche Asbestspuren unter 1 %, die unser Fachlabor mittels aufwendiger REM-Analyse lĂŒckenlos nachweist.

 

Habe ich durch einen positiven Asbest-Befund nicht erst recht den „Schwarzen Peter“ gezogen und mein ganzes Projekt blockiert?

Antwort: Nein, das ist ein fundamentaler Denkfehler! Ein positiver Asbest-Befund Àndert an der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage Ihrer Immobilie rein gar nichts.
Nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung gilt fĂŒr jeden Altbau (Errichtung vor dem 31.10.1993) ab der ersten Sekunde der gesetzliche Asbest-Generalverdacht. Rechtlich muss von vornherein so lange von einer Asbestbelastung ausgegangen werden, bis das Gegenteil bewiesen ist. 
Der unkalkulierbare „Schwarze Peter“ – also das Haftungsrisiko und das AusfĂŒhrungsverbot fĂŒr Standardarbeiten – liegt ohne PrĂŒfung also ohnehin schon die ganze Zeit auf Ihrem Tisch.
Die professionelle Laboranalyse nimmt Ihnen diesen unkalkulierbaren Zustand ab und bringt Ihnen die HandlungsfĂ€higkeit zurĂŒck:
  • Das Ergebnis ist NEGATIV: Der Generalverdacht ist lebenslang vom Tisch. Das Handwerk darf sofort mit normalen, kostengĂŒnstigen Standardmaschinen starten.
  • Das Ergebnis ist POSITIV: Es Ă€ndert sich nichts an der rechtlichen Einstufung, aber der gefĂ€hrliche „Blindflug“ ist beendet. 
  • Wir stochern nicht mehr im Nebel. Statt der Gefahr von plötzlichen, behördlichen Baustopps und Strafverfahren haben Sie nun Klarheit
  • Auf Basis des Befundes lĂ€sst sich ab Tag eins ein sauberes, rechtssicheres und exakt kalkulierbares Arbeits- und Schutzkonzept (z. B. unter Einsatz von H-Klasse-Entstaubern nach DGUV Information 201-012) fĂŒr die nachfolgenden Gewerke erstellen.
Die Probenahme bringt Ihnen also niemals den Schwarzen Peter – sie ersetzt unkalkulierbare Risiken durch absolute Planungssicherheit.

Was passiert, wenn Sie bei der Laboranalyse tatsÀchlich Asbest im Putz finden?

Antwort: Ein positiv ausfallender Befund bedeutet keineswegs das Ende Ihres Projekts. 

Da wir selbst nicht sanieren, bewerten wir das Ergebnis völlig neutral. 

Wir zeigen Ihnen auf, wie nachfolgende Gewerke durch den Einsatz von H-Klasse-Entstaubern und risikoarmen Verfahren (z. B. nach DGUV Information 201-012) bestimmte Arbeiten dennoch sicher ausfĂŒhren können oder wann eine Fachfirma fĂŒr Sanierung hinzugezogen werden muss.

 

Wie lÀuft die Probenahme ab und wie lange muss ich auf das Ergebnis warten?

Antwort: Wir kommen zu Ihnen vor Ort und entnehmen mit unserem staubarmen Spezialverfahren (BT 31-Verfahren) winzige Materialproben aus den betroffenen Wand- oder Deckenbereichen. 

Die Proben werden versiegelt an ein akkreditiertes Fachlabor ĂŒbergeben, wo sie mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) prĂ€zise analysiert werden. 

Der rechtssichere Laborbericht liegt Ihnen in der Regel nach wenigen Werktagen vor.

 

Was kostet eine professionelle Asbest-Beprobung bei Ihnen?

Antwort: Eine pauschale Gesamtsumme lĂ€sst sich im Vorfeld schwer nennen, da jedes Projekt individuell ist 

– aber die Kosten sind absolut ĂŒberschaubar. 

Eine Einzelprobe im behördlich anerkannten BT 31-Verfahren inklusive der aufwendigen REM-Laboranalyse startet bei uns bereits ab ca. 150 Euro.

Ein typisches Praxisbeispiel (Bad-Modernisierung): Hier beproben wir fĂŒr Sie meist den Decken- und Wandputz. Da in Badezimmern sehr hĂ€ufig auch Fliesenkleber asbesthaltig ist, wird hier in der Regel eine zusĂ€tzliche Probe benötigt.

  • 💡 Unser Borges-Spartipp (Die Mischprobe): Um Ihre Laborkosten so gering wie möglich zu halten, können wir bis zu 5 Einzelproben (z. B. Wandputze aus verschiedenen RĂ€umen desselben Baujahrs) zu einer sogenannten Mischprobe (Pool-Analyse) im Labor zusammenfĂŒhren. So fĂ€llt die teure Laboranalyse nur ein einziges Mal an. Ist das Ergebnis negativ, sind alle 5 Stellen auf einmal rechtssicher freigemessen.

Die Kartierung: FĂŒr ein rechtssicheres Schadstoffgutachten mĂŒssen alle Entnahmestellen in einem Grundrissplan dokumentiert werden. Haben Sie bereits PlĂ€ne der Immobilie, nutzen wir diese direkt. Sollten keine PlĂ€ne vorliegen, ĂŒbernehmen wir das Aufmaß und die digitale Erstellung gerne fĂŒr Sie.

Der beste und schnellste Weg: 
  • Rufen Sie uns einfach an!
  • Wir klĂ€ren Ihr Vorhaben in einem kurzen GesprĂ€ch, 
  • ermitteln den tatsĂ€chlichen Bedarf fĂŒr Ihre Immobilie 
  • und stimmen die Beprobung exakt darauf ab. 
  • So zahlen Sie nur das, was fĂŒr Ihre Sicherheit wirklich notwendig ist.

 

📞 Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Vorhaben?

Ob Innenraumgestaltung oder die fachgerechte Vorab-Erkundung 
– wir beraten Sie kompetent, direkt und auf Augenhöhe.

Malerbetrieb Borges · Wittenberger Straße 58 · 47167 Duisburg
☎ Telefon: 0203 - 59 36 43  ✉ E-Mail: info@maler-borges.de