Hausverwaltungen & Vermieter

Die gesetzliche Veranlasserpflicht – Der rechtssichere Schutzschild für Verwalter!


⚠️ Der gigantische rechtliche Druck

Hausverwalter, Beiräte und Vermieter stehen unter erheblichem rechtlichen Druck. 

Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung regelt die Mitwirkungs- und Informationspflichten für den sogenannten Veranlasser (Auftraggeber) unmissverständlich: 

Diese strengen Pflichten zur Vorab-Erkundung gelten ausdrücklich auch für private Eigentümergemeinschaften (WEGs) bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum.


🛑 Die persönliche Haftung des Verwalters

Vergibt eine Verwaltung Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen im Altbestand (Baujahr vor 1993), ohne vorab eine qualifizierte Asbest-Erkundung durchführen zu lassen, verletzt sie schuldhaft ihre Sorgfaltspflichten. 

Bei einem späteren Schadstofffund oder Baustopp haftet der Verwalter unter Umständen persönlich mit seinem Privatvermögen für Regressansprüche der Gemeinschaft.


🏚️ Verkettung der Gesetze im Mietrecht

Wird Asbeststaub durch unbeprobte Arbeiten in einer Mietwohnung freigesetzt, greifen sofort drastische Schadensersatzansprüche der Mieter. 

Die Konsequenzen für den Eigentümer oder die Verwaltung sind massiv: 

Eine sofortige 100%ige Mietminderung, die vollständige Kostenübernahme für die Evakuierung der Mieter in Hotels sowie teurer Ersatz für kontaminierte Möbel und Hausrat.


⚖️ Strafrechtliche Konsequenzen

Das ungeschützte Freisetzen von Asbestfasern ist kein Kavaliersdelikt oder eine einfache Ordnungswidrigkeit. 

Es handelt sich um eine handfeste Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen fahrlässiger Körperverletzung und dem unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen und Gefahrstoffen.


📦 Das Borges-Rundum-Sorglos-Paket

Wir nehmen Hausverwaltungen den kompletten bürokratischen und logistischen Aufwand ab. 

Durch unsere zertifizierten, emissionsarmen Verfahren führen wir die rechtssichere Probenahme auch direkt im bewohnten Bestand durch  –  völlig ohne Gefahr oder Einschränkungen für die Mieter. 

Sie erhalten von uns das behördlich anerkannte Dokument für Ihre Eigentümerakte und sind rechtlich vollkommen abgesichert.


🛡️ Das Borges-Versprechen: 

Unsere Borges-Neutralitäts-Garantie

Wir beproben. Wir dokumentieren. Aber wir sanieren nicht.


Für Hausverwaltungen, WEG-Beiräte und Risikoabteilungen ist diese strikte Interessentrennung von unschätzbarem Wert. 

Da wir uns vollständig aus dem operativen Asbest-Sanierungsgeschäft zurückgezogen haben, besteht auf unserer Seite keinerlei wirtschaftliches Interesse daran, Ergebnisse künstlich zu beeinflussen oder Funde aufzubauschen, um teure Sanierungsaufträge zu generieren.

Sie erhalten von uns ein zu 100 % neutrales, objektives und rechtssicheres Laborgutachten (REM-Analyse), das als unanfechtbare Entscheidungsgrundlage für Ihre Eigentümerversammlung dient.


Unsere klassischen Maler-, Trockenbau- und Gestaltungsarbeiten führen wir selbstverständlich weiterhin in gewohnter Meisterqualität für Ihre Bestände aus.


🤝 Schützen Sie Ihre Verwaltung und Ihre Eigentümer rechtzeitig!

Sichern Sie Ihre anstehenden Beschlüsse und Handwerkervergaben rechtssicher ab. 

Wir bieten Hausverwaltern und WEG-Beiräten:

  • schnelle Termine
  • fundierte Beratung vor Ort 
  • erstellen transparente Angebote für die gesetzlich vorgeschriebene Beprobung

Malerbetrieb Borges   ·   Wittenberger Straße 58   ·   47167 Duisburg
     ☎️ Telefon: 0203 - 59 36 43    ✉️ E-Mail: info@maler-borges.de