Immobilienmakler & Vermittler
Schluss mit dem Asbest-Generalverdacht – Schützen Sie Ihre Provisionen!
⚠️ Die gesetzliche Asbest-Vermutung
Beim Verkauf von Bestandsimmobilien im Revier gilt seit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung für alle Gebäude mit einem Baujahr vor dem 31.10.1993 eine gesetzliche Asbest-Vermutung. Ohne qualifizierten Nachweis der Asbestfreiheit wird das Objekt rechtlich als „Verdachtsimmobilie“ eingestuft. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt hier konsequent: Asbest ist ein offenbarungspflichtiger Sachmangel.
🛑 Die Falle des Gewährleistungsausschlusses
Viele Verkäufer wiegen sich mit der klassischen Vertragsklausel „Gekauft wie gesehen“ in falscher Sicherheit. Wird das Vorhandensein von Asbest beim Verkauf jedoch verschwiegen (auch aus Unwissenheit), kann dies als arglistige Täuschung ausgelegt werden. Der Haftungsausschluss im Kaufvertrag ist damit sofort komplett unwirksam.
💸 Existenzbedrohende Rückabwicklung
Stellt der Käufer bei der späteren Renovierung unbemerktes Asbest fest, droht die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags (Geld zurück gegen Haus) sowie horrende Schadensersatzansprüche. Für Sie als Makler bedeutet das im Ernstfall: Die Provision ist weg, der Vertrag ist hinfällig und der gute Ruf ruiniert.
🚀 Der Asbestfrei-Turbo im Exposé
Nutzen Sie den Spieß als Ihren Wettbewerbsvorteil: Kann eine Immobilie mit dem offiziellen Nachweis „Nachweislich asbestfrei im Wand- und Deckenbereich“ inseriert werden, nimmt das den Kaufinteressenten sofort die Angst. In der aktuellen Marktlage wirkt dieses Zertifikat als echter Preisturbo und Verkaufsbeschleuniger.
⚖️ Rechtssicherheit auch bei positivem Befund
Sollten wir bei der Beprobung tatsächlich Asbestspuren finden, bricht der Verkauf keineswegs ein – im Gegenteil: Durch die transparente Offenlegung im Kaufvertrag ist der Verkäufer rechtlich absolut unantastbar. Der Käufer weiß exakt, woran er ist, und kann die Modernisierung von Anfang an kalkulierbar in seine Finanzierung einrechnen.
🤝 Exklusiver Service für Ihre Objekte – Bevor der Kaufvertrag steht